Immobilien Kaufen Vermieten Steuern
Der Kauf einer Immobilie
1. Nach deutschem Recht kann eine Immobilie in Deutschland sowohl durch eine Privatperson, als auch durch einen juristischen Vertreter erworben werden. Ausländer können ohne jegliche Begrenzungen sowohl eine Immobilie für den Privatgebrauch, als auch für kommerzielle Ziele erwerben.
Es ist erwähnenswert, dass jede Immobilie in Deutschland im Grundbuch registriert werden muss. Im Grundbuch erhalten Sie die komplette Information darüber, wer der Eigentümer der Immobilie ist, wie hoch ihr Preis ist, Information über das eventuelle Vorhandensein einer Verschuldung seitens des Eigentümers und den Grundriss des Objektes.
Auf den Namen des Käufers wird ein Dokument erstellt, welches mit einer Registrierungsnummer und Eintragsnummer versehen wird. Diese Informationen werden anschließend in eine Liste und einen bestimmten Band des Grundbuchs eingetragen.
Die Immobilie kann ausschließlich vom Eigentümer oder einer durch ihn dazu notariell ermächtigten Person verkauft werden. In der Regel wird das Recht auf den Verkauf der Immobilie einem Rechtsanwalt anvertraut. Wir möchten ihr Augenmerk darauf richten, dass der Besitz einer Immobilie in Deutschland nicht zu einer Aufenthaltserlaubnis in diesem Land führt.
Der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis ist nicht mit dem Erwerb einer Immobilie verbunden, aber der Besitz dieser ist ein gewichtetes Argument bei der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch die deutschen Behörden, da dies eine gewisse materielle Stabilität des Eigentümers nachweist. Personen, die Eigentümer einer Immobilie in Deutschland sind, haben das Recht auf ein Visum für bis zu 90 Tage im Jahr. Personen mit geschäftlichen Kontakten können ein Business-Visum für 6 Monate beantragen, in besonderen Fällen auch für einen längeren Zeitraum.
2. Nachdem ein Interessent ein Objekt gewählt hat und sich zu dessen Kauf entschließt, wird ein Kaufvertrag aufgesetzt, in dem detailliert alle Bedingungen und die jeweilige Zahlungsform aufgelistet werden. Das Unterschreiben des Vertrages erfolgt bei einem staatlich vereidigten Notar, der die Interessen beider Seiten vertritt. Der Notar führt eine Überprüfung des zu erwerbenden Objektes in Bezug auf Schulden oder andere Verpflichtungen. Der Notar sorgt ebenfalls für die Deckung der Maklerprovision (Kommission des Vermittlers) und der Ausgaben, die mit dem Grundbucheintrag verbunden sind. Nach dem Unterzeichnen des Vertrags durch beide Seiten und der vollen Bezahlung aller Kosten, wird der Käufer zum Eigentümer der erworbenen Immobilie. Der beauftragte Notar schickt alle Unterlagen an das Grundbuchamt. Im Laufe von 2 Monaten erhält der Käufer eine Kopie des Grundbucheintrages des erworbenen Objektes.
Das Vermieten einer Immobilie
Jeder Eigentümer hat das Recht, seine Immobilie zu vermieten. Dazu ist es nötig, einen Mietvertrag mit dem jeweiligen Mieter der Immobilie abzuschließen. Solche Verträge werden für eine Dauer von einem Jahr und auch für längere Zeiträume abgeschlossen.
Der Mieter bezahlt dem Vermieter des Objektes eine Kaution (die Summe der Kaution sollte die ersten 2-3 Mieten betragen). Diese Summe garantiert dem Eigentümer die Deckung seiner Verluste im Falle eines zahlungsunfähigen Mieters oder die Deckung der Renovierungskosten für das vermietete Objekt bei der Auflösung des Mietvertrages. Die Kaution verhindert das Auftreten finanzieller Verluste für den Eigentümer der Immobilie.
Im Mietvertrag wird die Höhe der monatlich zu leistenden Mietsumme zusätzlich zur Kaution und den auftretenden Nebenkosten festgelegt.
Wird im Vertrag darauf hingewiesen, dass die Immobilie renoviert vermietet wird, ist der Mieter dazu verpflichtet, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Vermieter das Objekt in dem Zustand zu hinterlassen, in dem er es zum Zeitpunkt seines Einzuges vorgefunden hat. Im Gegenfall kann der Vermieter die Kaution zur Deckung der Renovierungskosten der Immobilie verwenden. Entspricht alles den Vorschriften, erhält der Mieter die durch ihn geleistete Kaution zurück.
Steuern und Unkosten verbunden mit dem Erwerb der Immobilie
Gesamtkosten:
- Wert des Objektes
- Steuer auf das erworbene Objekt (3,5% des Immobilienwertes)
- Maklerprovision (3,6 % des Immobilienwertes; Maklerprovision ist jedoch abhängig vom
jeweiligen Bundesland)
- Notarielle Kosten und Kosten für die Grundbucheintragung (1,5 % des Immobilienwertes)
